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Strafbefreiende Selbstanzeige

Mit uns erfolgreich zur Straffreiheit

Nicht zuletzt durch den Ankauf von Datenträgern, insbesondere aus der Schweiz, durch die deutsche Finanzverwaltung und nicht aufhörende Berichterstattung in der Presse ist das Thema nicht deklarierter Auslandsvermögen auch weiterhin aktuell. Durch den automatischen Informationsaustausch werden die letzten Lücken nach und nach geschlossen. Aber auch in anderen Fällen von Steuerhinterziehungen (z.B. bei der spanischen Immobilien S.L.) droht immer auch die Gefahr einer Tatentdeckung.

Wir haben aufgrund von zahlreichen Selbstanzeigen im privaten sowie im unternehmerischen Bereich und mehr als 200 ausnahmslos erfolgreich offengelegten Auslandskonten einschlägige Erfahrung in diesem steuerstrafrechtlichen Spezialgebiet. Zudem sind wir vertraut mit den Kontodokumenten von Privat- und Großbanken sowie Versicherungen und Stiftungen. Regelmäßig werden wir von namhaften ausländischen Kreditinstituten empfohlen.

Die steuerliche Selbstanzeige ist ein hoch sensibles und für die Mandantschaft nicht selten auch ein sehr emotionales Thema. Wir wissen um diese ganz besondere Verantwortung, schätzen das uns entgegengebrachte Vertrauen und garantieren aufgrund unserer Erfahrungen eine professionelle, zügige und vor allem erfolgreiche Abwicklung.

Ansprechpartner
Bastian Ruge LL.M. - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht

Bastian Ruge LL.M.

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht

Ansprechpartner
Sascha Fehsenfeld LL.M. - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht

Sascha Fehsenfeld LL.M.

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht